Bauleitung / SiGeKo

Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 01.07.1998 werden, insofern erforderlich, auch die Aufgaben zur Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination von der Bauleitung übernommen.

Diese Verordnung dient der „wesentlichen Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen“.

Ergänzend zum Deutschen Arbeitsschutzrecht und den Pflichten des Bauherren erfolgt die Anmeldung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde, die Erstellung und Fortschreibung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGe-Plan) sowie die Zusammenstellung einer „Unterlage“ für die späteren Arbeiten.

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