Geschäftsfeld:
Bauleitung / SIGEKO

Bauleitung / SiGeKo
Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 01.07.1998 werden, insofern erforderlich, auch die Aufgaben zur Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordination von der Bauleitung übernommen.
Diese Verordnung dient der „wesentlichen Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen“.
Ergänzend zum Deutschen Arbeitsschutzrecht und den Pflichten des Bauherren erfolgt die Anmeldung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde, die Erstellung und Fortschreibung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGe-Plan) sowie die Zusammenstellung einer „Unterlage“ für die späteren Arbeiten.
Ausschreibung / Vergabe
Bauleitung / Bauüberwachung
VOB Abnahme / Abrechnung
Nachbereitung
SiGeKo gemäß Baustellenverordnung
Mit Hilfe moderner AVA-Software werden die Ausschreibungen, Massen- und Kostenermittlungen durchgeführt und die Ausschreibungstexte auf aktuellem Niveau gepflegt. Durch die Auswertung bzw. Nachrechnung von submittierten Maßnahmen, das auch die Erstellung von Preisspiegeln umfasst, können so Preisanpassungen für zukünftige Projekte berücksichtigt werden. Bei der Mitwirkung bei der Vergabe wird eine Wertung nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten durchgeführt, bei Bedarf werden Gespräche zur Aufklärung des Angebotsinhaltes in Anlehnung an die VOB/A, § 24 geführt.
Steht für ein Bauprojekt der Auftragnehmer fest, beginnt in der Bauleitung die Koordinations- und Überwachungsphase. Über die Abstimmung von terminlichen Vorgaben, das Überprüfen von geforderten Nachweisen wie beispielsweise Statiken, Bauzeitenplänen oder Materialprüfzeugnissen, findet nach der Einweisung des Unternehmers/der Unternehmen bzw. nach einem Projektstartgespräch eine regelmäßige Kontrolle vor Ort statt.
Als „Treuhänder des Bauherren“ wird neben der Überprüfung der vor Ort ausgeführten Bauleistungen u.a. auch die Aufmaßerstellung durchgeführt. Regelmäßige Baustellentermine mit allen Beteiligten stellen sicher, dass die Arbeiten möglichst zur Zufriedenheit aller ausgeführt werden.
Nach Beendigung von Baumaßnahmen wird in der Regel eine förmliche Abnahme gemäß § 12 Nr. 4, Satz 1 VOB/B im Beisein von Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauleitung durchgeführt.
Hierbei festgestellte Mängel sind innerhalb festzulegender, angemessener Fristen zu beseitigen. Auch hier wird die Überwachung und Dokumentation der beseitigten Mängel durch die Bauleitung ausgeführt. Baubegleitend erfolgt die Prüfung der durch den Auftragnehmer vorgelegten Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen auf Grundlage der durchgeführten Aufmaße, Arbeitsdokumentation und ggf. vorzulegenden Prüfergebnissen wie Dichtheitsprüfungen, Bohrkernen, statischen Nachweisen etc.
Auch nach Beendigung von Baumaßnahmen können sich durch unterschiedliche Ereignisse oder Gegebenheiten Fragestellungen oder Probleme, z.B. im laufenden Betrieb, ergeben.
Parallel erfolgt im Zusammenhang mit der Vermessung und unter Zuhilfenahme der gemeinsam durchgeführten Aufmaße/Rohrfolgepläne u.ä. die Erstellung von Bestandsplanunterlagen oder auch das Einpflegen von Daten.
In der Abteilung Bauleitung / SiGeKo werden die Planungen „in die Tat“ umgesetzt. Ab der Ausführungsplanung erfolgt durch die Bauleiter die weitere Abstimmung mit dem Auftraggeber, beginnend mit der Ausschreibung, über die Mitwirkung bei der Vergabe erfolgt die Koordination, örtliche Bauüberwachung und ggf. Bauoberleitung. Nur eine konsequente Überwachung der Ausführung stellt sicher, dass der Auftraggeber für seine eingesetzten finanziellen Mittel eine qualitativ hochwertige Bauleistung erhält. Zusätzlich abgerundet wird das Leistungsspektrum der Bauleitung durch die Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators im Rahmen der Baustellenverordnung.
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