Löschwasser-
versorgung

In den letzten Jahren hat das Thema Löschwasserversorgung viel an Aktualität gewonnen. Seitens der Bauaufsicht werden die notwendigen Maßnahmen in Anlehnung an die bestehenden Regelwerke (z.B. DVGW Arbeitsblatt W405) eingefordert. Die rechtliche Grundlage hierfür stellen die Brand- bzw. Feuerschutzgesetze der Länder. Für Nordrhein – Westfalen gilt z. B. das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Dort steht unter anderem geschrieben, dass die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen haben. Für die Lösung der daraus resultierenden Aufgabenstellungen bieten sich je nach Gegebenheiten nun Ansätze aus dem Bereich der Trinkwasserversorgung und / oder der unabhängigen Löschwasserversorgung an. Zu den zweitgenannten Varianten zählen  unerschöpfliche Löschwasserstellen wie z.B. offene Gewässer und Löschwasserbrunnen und erschöpfliche Löschwasserstellen wie z.B. Löschwasserbehälter und –teiche.
Die INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH hat das Thema Löschwasserversorgung schon seit Jahren zu einem ihrer Schwerpunktthemen gemacht.

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